Sukzessive Gerichtszuständigkeiten prägen die österreichische Rechtsordnung in nicht wenigen Bereichen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 hat die Diskussion um diese – niemals unumstrittene – Rechtsschutzkonstruktion neu aufleben und Fragen nach ihrem Verhältnis sowohl zur Verwaltungsgerichtsbarkeit I. Instanz, als auch zur Bestimmung des im Zuge dessen eingeführten Art 94 Abs 2 B-VG entstehen lassen. In diesem Beitrag werden dazu Überlegungen verfassungsrechtlicher sowie rechtspolitischer Natur angestellt.