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Auskunftsbegehren der GIS nach § 2 Abs 5 RGG

MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2023/50ZVG 2023, 229 Heft 3 v. 2.8.2023

§ 2 RGG, § 6 Abs 5 RGG, § 175 Abs 4 TKG, § 175 Abs 5 TKG, Art 133 Abs 4 B-VG

Aufgrund einer bereits abgegebenen Meldung nach § 2 Abs 3 RGG besteht für ein weiteres Auskunftsbegehren nach § 2 Abs 5 RGG kein Raum. Eine daran knüpfende Bestrafung ist daher ebenso wenig gesetzlich gedeckt, weil der Beschwerdeführer den Tatbestand objektiv nicht verwirklicht hat.

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