§ 57a RStDG, § 101 RStDG
Nicht alle als unfreundlich oder respektlos empfundenen zwischenmenschlichen Verhaltensweisen sind dazu geeignet, den Verdacht einer unter § 57a RStDG zu subsumierenden Dienstpflichtverletzung zu begründen (hier: Eintreten in ein fremdes Dienstzimmer ohne Aufforderung).