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Erlöschen des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2023/42ZVG 2023, 203 Heft 3 v. 2.8.2023

§ 2 NAG, § 8 NAG, § 11 NAG, § 20 NAG, § 21a NAG, § 41a NAG, § 9b NAG-DV, § 292 ASVG, § 293 ASVG

Die Rechtswirkung des § 20 Abs 4 Niederlassungs- und AufenthaltsG (Erlöschen des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“) tritt ex lege ein; eine Interessenabwägung ist nicht vorgesehen.

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