§ 28 Abs 2 VwGVG, AEUV Prot Nr 24, § 19 BFA-VG, § 3 AsylG 2005
Die Zurückweisung eines Antrags auf internationalen Schutz kann nicht auf das Asylprotokoll gestützt werden. Dieses eignet sich nicht als alleinige Grundlage für die Antragszurückweisung ohne jegliche inhaltliche Prüfung, auch wenn prima facie keiner der darin aufgezählten Ausnahmefälle vorliegt, der die Gewährung von Asyl an einen Unionsbürger ermöglichen würde.