Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG, § 28 Abs 1 VwGVG, § 70 Abs 4b BWG
Eine Beschwerde, die gegen den aufsichtsbehördlichen Auftrag zur Abberufung eines Geschäftsleiters erhoben wird, ist auch dann meritorisch zu erledigen, wenn diesem Auftrag im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits entsprochen worden ist.