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Entscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts bei Beschwerden gegen aufsichtsbehördliche Aufträge

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2023/35ZVG 2023, 181 Heft 3 v. 2.8.2023

Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG, § 28 Abs 1 VwGVG, § 70 Abs 4b BWG

Eine Beschwerde, die gegen den aufsichtsbehördlichen Auftrag zur Abberufung eines Geschäftsleiters erhoben wird, ist auch dann meritorisch zu erledigen, wenn diesem Auftrag im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits entsprochen worden ist.

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