§ 19 Abs 1 NAG, § 54 NAG, § 2a Abs 2 NAG-DV, § 5 Abs 1 NAG-DV
§ 19 Abs 1a NAG sieht völlig klar und unmissverständlich vor, dass vom Erfordernis der persönlichen Antragstellung ausschließlich bei Verlängerungs- und Zweckänderungsanträgen abgesehen werden kann. Demzufolge