Durch das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz wurden die Möglichkeiten zur mündlichen Verhandlung via Videokonferenz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren stark erweitert. Der vorliegende Beitrag untersucht die audiovisuelle Verhandlungsführung im Verhältnis zum Unmittelbarkeitsgrundsatz, insbesondere in Bezug auf das Verwaltungsstrafverfahren.