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Nachtarbeit bei Richtern: 25%iger Überstundenzuschlag für teilausgelastete Richter als verfassungswidrig aufgehoben

MaterienrechtArbeits-, Dienst- und SozialversicherungsrechtZVG-Slg 2022/74ZVG 2022, 360 Heft 5 v. 4.10.2022

§ 49 Abs 5 BDG 1979, § 16 Abs 4 GehG

Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, Dienstverrichtungen, die von (Straf-)Richtern während der Rufbereitschaft in den Nachtstunden erbracht werden, nur dann mit einem erhöhten Überstundenzuschlag abzugelten, wenn die Richter in Vollauslastung tätig sind.

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