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Das verwaltungsstrafrechtliche Günstigkeitsprinzip und COVID-1911Dieser Beitrag stellt die Schriftfassung eines Vortrags dar, den die Verfasserin am 07. 10. 2021 im Rahmen des Linzer Verwaltungsgerichtstags 2021 gehalten hat. Dem Beitrag liegt die Rechtslage zum 30. 06. 2022 zugrunde. Auch Rechtsprechung und Schrifttum wurden bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt.

AufsätzeAss.-Prof. Dr. Martina Kofler-SchlöglZVG 2022, 307 Heft 5 v. 4.10.2022

Das rechtliche Maßnahmenpaket zur Hintanhaltung von COVID-19 war dynamisch angelegt, um situativ den jeweiligen pandemischen Erfordernissen gerecht zu werden. Im Laufe der Zeit kam es dadurch zu in der Regel kurz befristeten, jedenfalls rasch wechselnden Regelungen, die infektionsbegünstigendes Tun oder Unterlassen unter Strafe stellten. Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte hatten und haben sich aus diesem Grund vermehrt mit Fragen um das verwaltungsstrafrechtliche Günstigkeitsprinzip des § 1 Abs 2 VStG auseinanderzusetzen, von denen ausgewählten im Folgenden nachgegangen wird.

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