Art 6 Abs 1 lit e DSGVO, Art 6 Abs 3 DSGVO
Für die Bezirkshauptmannschaft gibt es aufgrund einer Reihe von einfachgesetzlichen Bestimmungen (§ 26 Abs 1 VStG, § 19 VStG, § 55 VStG) eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Zuge der Führung der Verwaltungsstrafverfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich.