Bis zum heutigen Tag werden Absonderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie mitunter auch für Zeiträume ausgesprochen, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits verstrichen sind.
Bis zum heutigen Tag werden Absonderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie mitunter auch für Zeiträume ausgesprochen, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits verstrichen sind.