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Zur Sachlichkeit des abschließenden Katalogs betreffend die Vergütungstatbestände in § 32 EpiG

MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2022/45ZVG 2022, 221 Heft 3 v. 15.6.2022

§ 3b EpiG, § 7 EpiG, § 32 Abs 1 Z 1 EpiG, § 32 Abs 3 EpiG, § 46 EpiG

Es scheint nicht unsachlich, die Vergütungstatbestände des § 32 EpiG in einem abschließenden Katalog zu regeln. Die Vergütungstatbestände knüpfen an einzelne Handlungs- und Rechtsformen an. Gegenständlich ist eben ein Bescheid (oder im Ausnahmefall ein AuvBZ) erforderlich.

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