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Belehrung über das Recht, eine Ausfertigung zu verlangen, ist Teil der Rechtsmittelbelehrung und (im Asylverfahren) zu übersetzen

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2022/36ZVG 2022, 190 Heft 3 v. 15.6.2022

§ 12 Abs 1 BFA-VG, § 29 Abs 2a VwGVG, § 33 Abs 4a VwGVG

Die Frist für den Antrag auf Ausfertigung beginnt selbst dann zu laufen, wenn der übersendeten Niederschrift die nach § 29 Abs 2a VwGVG vorgesehene Belehrung nicht angeschlossen ist.

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