§ 20 EpiG, § 32 EpiG, § 2 Z 2 COVID-19-MG
Die Verordnung des LH von Sbg, mit der Betretungsverbote von Beherbergungsbetrieben für Touristen und Touristinnen in ganz Salzburg angeordnet wurden, hat der Verordnung einer BH, mit der Betriebsschließungen nach dem EpiG angeordnet wurden, nicht derogiert. Beide Verordnungen blieben bis zu ihrer Aufhebung nebeneinander bestehen.