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Dienstbeschreibung eines Richters des BFG

MaterienrechtArbeits-, Dienst- und SozialversicherungsrechtZVG-Slg 2022/11ZVG 2022, 56 Heft 1 v. 28.3.2022

§ 51 RStDG, § 54 RStDG, § 55 Abs 3 RStDG

Auch Entscheidungen eines Personalsenats eines VwG (hier: Gesamtbeurteilung eines Richters gem § 54 RStDG) können mit Revision beim VwGH angefochten werden.

Dem Personalsenat eines VwG kommt in keinem Fall Parteistellung im Revisionsverfahren vor dem VwGH zu.

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