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Staatsbürgerschaftserwerb von Nachkommen von Opfern des NS-Regimes

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2022/6ZVG 2022, 43 Heft 1 v. 28.3.2022

§ 58c Abs 1a StbG

Die Bestimmung des § 58c Abs 1a StbG wurde vom Gesetzgeber in der Absicht geschaffen, auch Nachkommen in direkter absteigender Linie von Opfern des NS-Regimes die Möglichkeit einzuräumen, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.

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