§ 32 Abs 1 EpiG, § 33 EpiG
Die Aufzählung der Alternativen für die Vergütung für den Verdienstentgang in § 32 Abs 1 EpiG ist als taxativ anzusehen. Es ist also davon auszugehen, dass von ausländischen Behörden verfügte Absonderungen von Mitarbeitern, solange sie nicht unter eine der Ziffern des § 32 Abs 1 EpiG zu subsumieren sind, keine Vergütungsansprüche rechtfertigen.