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Keine Vergütung der Entgeltfortzahlung nach dem EpiG bei Absonderung von Arbeitnehmern durch eine ausländische Behörde

MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2021/98ZVG 2021, 463 Heft 6 v. 30.12.2021

§ 32 Abs 1 EpiG, § 33 EpiG

Die Aufzählung der Alternativen für die Vergütung für den Verdienstentgang in § 32 Abs 1 EpiG ist als taxativ anzusehen. Es ist also davon auszugehen, dass von ausländischen Behörden verfügte Absonderungen von Mitarbeitern, solange sie nicht unter eine der Ziffern des § 32 Abs 1 EpiG zu subsumieren sind, keine Vergütungsansprüche rechtfertigen.

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