§ 4 Abs 2 Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung
Im Falle des Abstellens außerhalb der kundgemachten Zeiten der Kurzparkzone ist nicht die Ankunftszeit, sondern die Beginnzeit der Kurzparkzone bei der Parkscheibe einzustellen.
§ 4 Abs 2 Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung
Im Falle des Abstellens außerhalb der kundgemachten Zeiten der Kurzparkzone ist nicht die Ankunftszeit, sondern die Beginnzeit der Kurzparkzone bei der Parkscheibe einzustellen.