vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts bei zeitbezogenen Bewilligungen

MaterienrechtTheater- und Kinowesen, VeranstaltungswesenZVG-Slg 2021/79ZVG 2021, 395 Heft 5 v. 12.11.2021

Art 83 Abs 2 B-VG, Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG, § 28 Abs 1 VwGVG

Das VwG hat eine gegen die Untersagung einer Veranstaltung erhobene Beschwerde auch dann meritorisch zu erledigen, wenn der angezeigte Zeitraum der Veranstaltung im Zeitpunkt der Entscheidung des VwG bereits verstrichen ist, vor allem wenn die Bedeutung der Entscheidung für gleich- oder ähnlich gelagerte Sachverhalte in Zukunft weiterhin gegeben ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!