§ 15 Abs 2 RAO, § 15 Abs 4 RAO, Art 133 Abs 4 B-VG
Bei der Kurzarbeit kommt es zu einer Reduktion der Arbeitszeit bzw der verrichteten Arbeitsstunden, weshalb eine Anrechenbarkeit der COVID-19-Kurzarbeit-Zeiten iSd § 15 Abs 2 RAO nicht in Betracht kommt.