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Anrechenbarkeit von Zeiten iRd COVID-19-Kurzarbeit

MaterienrechtWirtschaftsrechtZVG-Slg 2021/62ZVG 2021, 327 Heft 4 v. 3.9.2021

§ 15 Abs 2 RAO, § 15 Abs 4 RAO, Art 133 Abs 4 B-VG

Bei der Kurzarbeit kommt es zu einer Reduktion der Arbeitszeit bzw der verrichteten Arbeitsstunden, weshalb eine Anrechenbarkeit der COVID-19-Kurzarbeit-Zeiten iSd § 15 Abs 2 RAO nicht in Betracht kommt.

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