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Juristische Personen nicht aufgrund des § 32 Abs 1 Z 7 EpiG anspruchsberechtigt

MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2021/50ZVG 2021, 264 Heft 3 v. 15.7.2021

§ 24 EpiG, § 32 Abs 1 Z 7 EpiG

Die Beschwerdeführerin kann als juristische Person aufgrund des § 32 Abs 1 Z 7 EpiG gar nicht anspruchsberechtigt sein. Diese Bestimmung stellt darauf ab, dass die bzw der Anspruchsberechtigte in einer Ortschaft wohnt oder berufstätig ist; diese Formulierung zielt allein auf natürliche Personen ab.

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