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Stattgabe des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei teilweise unterlassener und teilweise falscher Spruchpunktübersetzung

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2021/36ZVG 2021, 225 Heft 3 v. 15.7.2021

§ 33 VwGVG, § 71 AVG, § 12 Abs 1 BFA-VG

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs stellt der Umstand, dass die Partei die deutsche Sprache überhaupt nicht oder nur mangelhaft beherrscht, grundsätzlich keinen Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dar.

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