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Bemerkenswertes zum Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Burgenland betreffend die Einsetzung des Untersuchungsausschusses des Burgenländischen Landtags zur Commerzialbank Mattersburg (2. Teil)

AufsätzeMag. Dr. Thomas UebeZVG 2021, 210 Heft 3 v. 15.7.2021

Der Beitrag widmet sich der Frage, ob es dem Landesgesetzgeber zusteht, das Landesverwaltungsgericht als Entscheidungsinstanz über innerparlamentarische Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu berufen. In weiterer Folge wird aufgezeigt, welche Folgeprobleme mit derartigen Entscheidungsbefugnissen eines Landesverwaltungsgerichts verbunden sind bzw wären.

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