vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorlage von Systemdaten kein geeignetes Beweismittel zum Nachweis einer rechtswirksamen Zustellung

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2021/28ZVG 2021, 159 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 17 Abs 2 ZustG, § 17 3 ZustG, § 47 AVG, § 292 Abs 2 ZPO

Systemeinträgen über vermeintliche Inhalte eines Zustellnachweises kommt nicht dieselbe Beweiskraft wie die eines Zustellnachweises zu. Der Ausdruck von Systemdaten ist keine öffentliche Urkunde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!