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Keine Säumnisbeschwerde gegen behauptete Untätigkeit eines Landtagspräsidenten

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2021/3ZVG 2021, 37 Heft 1 v. 15.2.2021

Art 130 Abs 1 Z 3 B-VG

Eine (behauptete) Untätigkeit des Landtagspräsidenten kann nicht mit einer Säumnisbeschwerde bekämpft werden, da ein Landtagspräsident keine Verwaltungsbehörde ist.

LVwG Vlbg, 13.10.2020, LVwG-5-2/2020-R11

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