§ 29 Abs 1 LSD-BG, Art 133 Abs 4 B-VG
§ 29 LSD-BG typisiert besonders schwerwiegendes Unrecht und ist hinsichtlich der Rechtsschutzziele nicht mit der – Kontrollmaßnahmen (konkret: Bereithaltung von Lohnunterlagen) bezüglich der Dokumentation einer Beschäftigung betreffenden – Bestimmung im Fall Maksimovic vergleichbar.