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Verleihungshindernis gemäß § 10 Abs 2 Z 1 StbG: keine Interessenabwägung bzw Prognoseentscheidung

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2020/98ZVG 2020, 539 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 10 Abs 2 Z 1 StbG

Dem Verleihungshindernis des § 10 Abs 2 Z 1 StbG lag die Auffassung des Gesetzgebers zu Grunde, dass bei Vorliegen der genannten „Tatsachen“ jedenfalls eine – unter dem Blickwinkel des Staatsbürgerschaftsrechts maßgebliche – Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bzw der anderen in Art 8 Abs 2 EMRK genannten öffentlichen Interessen durch den Verleihungswerber

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