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Nichtvorliegen eines Behindertentransportes

MaterienrechtVerkehrswesenZVG-Slg 2020/70ZVG 2020, 398 Heft 5 v. 15.10.2020

§ 29b StVO 1960, § 52 Z 15 lit b StVO 1960, § 54 Abs 1 StVO 1960, § 45 Abs 1 VStG

Das Lenken eines Kraftfahrzeuges durch den Inhaber eines Parkausweises für Behinderte iSd § 29b Abs 1 StVO bzw eines Behindertenpasses nach dem Bundesbehindertengesetz, BGBl Nr 283/1990, stellt keinen Behindertentransport dar.

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