Art 7 Abs 1 B-VG, Art 2 StGG, § 9 ApothekenG, § 14 ApothekenG
Auch im (vereinfachten) Verfahren zur Verlegung einer öffentlichen Apotheke innerhalb des festgesetzten Standorts kommt den Inhabern umliegender öffentlicher Apotheken Parteistellung zu; diese ist jedoch auf die Frage beschränkt, ob die Verlegung tatsächlich bloß innerhalb des festgesetzten Standortes erfolgt.