Die Covid19-Pandemie erreicht auch die Verfassungsgerichtsbarkeit. Nachdem Bevölkerung, Politik und Gesetzgebung Österreichs einen Gutteil des Jahres 2020 mit der Gesundheitskrise beschäftigt waren, hatte sich nunmehr das Höchstgericht mit der „ersten Welle“ an COVID-Rechtsetzungsakten auseinanderzusetzen. Der VfGH betonte mit diesen inhaltlichen Entscheidungen die Bedeutung der demokratischen wie rechtsstaatlichen Grundwerte auch und gerade in Krisenzeiten. Es geht um mehr als nur „juristische Spitzfindigkeiten“.1 Krise rechtfertigt viel, aber eben nicht alles.