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Das Günstigkeitsprinzip im VStG – ein Freifahrtsschein für „Corona-Täter“?

AufsätzeDietmar StücklerZVG 2020, 200 Heft 3 v. 15.6.2020

Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden vom Gesundheitsminister im Verordnungswege Verhaltensregeln für die Bürger erlassen, die abhängig von der Infektionslage in Österreich entweder gelockert oder verschärft wurden. In den Verwaltungsstrafverfahren stellt sich oftmals die Frage, ob bzw wann die Günstigkeitsregel des § 1 Abs 2 VStG 1991 zur Straffreiheit des Täters führt.

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