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Die „Macht“ des Verwaltungsgerichts im Bereich der öffentlichen Verwaltung – eine rechtsvergleichende Analyse

AufsätzePrzemysław Ostojski , Anna DalkowskaZVG 2020, 183 Heft 3 v. 15.6.2020

Eine Sachentscheidung, mit der ein Verwaltungsgericht eine administrative Angelegenheit erledigt, bedeutet nicht, dass die Verwaltungshoheit in den Händen des Verwaltungsgerichts liegt. Vielmehr übt das Gericht nur öffentliche Gewalt im Bereich der öffentlichen Verwaltung aus. Ein System, in dem das Verwaltungsgericht den Bescheid einer Verwaltungsbehörde abändern oder feststellen kann, dass eine verwaltungsrechtliche Verpflichtung oder Berechtigung besteht, kann den wirksamen Rechtsschutz am besten gewährleisten.

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