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Erforderlicher Tatvorwurf bei Fortsetzung der behördlich eingestellten Bauausführung

MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2020/28ZVG 2020, 165 Heft 2 v. 24.7.2020

§ 44a Z 1 VStG, § 55 Abs 1 lit i Vlbg BauG 2001

Wird einem Beschuldigten vorgeworfen, er habe eine mit Verfügung eingestellte Bauausführung fortgesetzt oder fortführen lassen, ist in der Tatumschreibung im Einzelnen auszuführen, welche der Baueinstellung zuwiderlaufende(n) Baumaßnahme(n) konkret fortgesetzt wurde(n).

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