§ 44a Z 1 VStG, § 55 Abs 1 lit i Vlbg BauG 2001
Wird einem Beschuldigten vorgeworfen, er habe eine mit Verfügung eingestellte Bauausführung fortgesetzt oder fortführen lassen, ist in der Tatumschreibung im Einzelnen auszuführen, welche der Baueinstellung zuwiderlaufende(n) Baumaßnahme(n) konkret fortgesetzt wurde(n).