vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Beschwerdelegitimation nach Art 130 Abs 2a B-VG bei Datenschutz-Verwaltungsstrafsachen

MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2020/10ZVG 2020, 88 Heft 1 v. 15.2.2020

Art 130 Abs 2a B-VG, Art 2 Abs 2 DSGVO, RL (EU) 2016/680 Art 8

Die „Selbstkontrolle“ der Verwaltungsgerichte in Datenschutzangelegenheiten gemäß Art 130 Abs 2a B-VG gilt nicht in Verwaltungsstrafsachen.

VwG Wien, 09.09.2019, VGW-102/013/3668/2019

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!