RL 2008/50/EG (Luftqualitäts-RL) Art 13 Abs 1
Ein von der Überschreitung der in Art 13 Abs 1 der RL 2008/50/EG genannten Grenzwerte unmittelbar Betroffener kann bei der zur Vollziehung des IG-L bzw der IG-L-MesskonzeptV 2012 zuständigen Behörde einen Antrag auf Errichtung von richtlinienkonformen Probenahmestellen/Messstellen stellen.