Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt als einer der größten Reformschritte im Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsrecht seit dem Jahre 1929.Nach mehr als 5 Jahren des Bestehens der Verwaltungsgerichte sollte einer Gesamtbetrachtung unterzogen werden, inwieweit die mit der Reform verbundenen Erwartungen verwirklicht wurden und inwieweit Potential für eine Weiterentwicklung gegeben ist. In diesem Zusammenhang seien auch die diesbezüglichen Initiativen seitens der Präsidentenkonferenz dargestellt und inwieweit diese bisher Niederschlag gefunden haben.