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Versammlungsverbot im Schutzbereich rechtmäßiger Versammlungen nicht verfassungswidrig

Judikatur - MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2019/95ZVG 2019, 468 Heft 5 v. 1.10.2019

Art 11 EMRK, § 7a VersammlungsG

Welcher Bereich für die ungestörte Abhaltung einer rechtmäßigen Versammlung erforderlich ist, hat die Behörde unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der angezeigten Versammlung zu bestimmen. Dabei kann ein Bereich von 50 Metern im Umkreis um die Versammelten auch unterschritten werden.

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