Art 7 EMRK, § 1 Abs 2 VStG
Eine nach dem Tatzeitpunkt entstandene für den Täter günstigere Rechtslage ist auch dann zu berücksichtigen, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung des VwG bereits außer Kraft getreten ist.
VfGH, 14.06.2019, E 1610/2019
Art 7 EMRK, § 1 Abs 2 VStG
Eine nach dem Tatzeitpunkt entstandene für den Täter günstigere Rechtslage ist auch dann zu berücksichtigen, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung des VwG bereits außer Kraft getreten ist.
VfGH, 14.06.2019, E 1610/2019