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Zum Gebot der zweisprachigen Ausfertigung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2019/41ZVG 2019, 245 Heft 3 v. 1.6.2019

Art 7 Z 3 StV Wien, § 13 Abs 1 VolksgruppenG, § 13 Abs 2 VolksgruppenG, § 16 VolksgruppenG

Als „Rechtsmittelinstanz“ iSd Anlage 2 zum VolksgruppenG gelten auch die Verwaltungsgerichte. Eine entgegen § 16 VolksgruppenG nur in deutscher Sprache ausgefertigte Entscheidung ist daher als nicht erlassen zu betrachten.

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