vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersatzpflanzungen: Zwangsstrafe oder Ersatzvornahme

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2019/30ZVG 2019, 161 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 4 VVG, § 5 VVG

Im Vollstreckungsverfahren ist der im Leistungsbefehl aufgetragene Zustand herzustellen und die Vollstreckungsbehörde ist an die sich aus dem Titelbescheid ergebende Leistungspflicht gebunden.

Das Wesen einer Ersatzvornahme liegt im Eingriff in das Eigentum des Verpflichteten zur Bewerkstelligung einer ihm aufgetragenen vertretbaren Leistung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!