Die Dienstordnung (DO 1994) sieht für Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wien in Dienstrechtsangelegenheiten einen Fünf-Richter-Senat bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei fachkundigen Laienrichtern vor. Diese Regelung bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Ziel dieses Aufsatzes ist es, diese Vor- und Nachteile herauszuarbeiten, Vergleiche mit den Regelungen anderer Bundesländer zu ziehen und Optimierungsvorschläge für die Wiener Rechtslage aufzuzeigen2.