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Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft infolge freiwilliger Rückkehr in den türkischen Staatsverband

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2019/15ZVG 2019, 68 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 39 Abs 2 AVG, § 45 Abs 2 AVG, § 27 Abs 1 StbG, § 42 Abs 3 StbG

Ob ein österreichischer Staatsbürger freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit angenommen hat, ist von Amts wegen festzustellen. Die Mitwirkungspflicht des Betroffenen enthebt die Behörde nicht ihrer Verpflichtung zur amtswegigen Feststellung des Sachverhalts.

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