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Wartefrist für Familienzusammenführung bei subsidiär Schutzberechtigten nicht verfassungswidrig

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2019/11ZVG 2019, 55 Heft 1 v. 1.2.2019

Art 8 EMRK, § 35 Abs 2 AsylG 2005

Der – zumindest anfänglich – provisorische Charakter des Aufenthaltsrechts von subsidiär Schutzberechtigten und die Möglichkeit des (zeitnahen) Verlusts dieses Aufenthaltsrechts im Fall der Besserung der Sicherheitslage im Herkunftsland rechtfertigen es, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erst nach einer bestimmten Frist zu gestatten.

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