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Verbot der Verlesung von Niederschriften aus Verfahren, in denen der Beschuldigte als Zeuge oder Auskunftsperson einvernommen wurde

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2018/102ZVG 2018, 495 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 46 Abs 3 VwGVG, § 48 VwGVG, § 143 Abs 1 BAO, § 143 Abs 3 BAO, § 52 Abs 1 Z 1 GSpG

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