Die Mitwirkung fachkundiger Laienrichter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist unterschiedlich gestaltet. Ihre Rechte und Pflichten entsprechen grundsätzlich denen der Berufsrichter. Nominierungen erfolgen Großteils von den Sozialpartnern.
Die Mitwirkung fachkundiger Laienrichter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist unterschiedlich gestaltet. Ihre Rechte und Pflichten entsprechen grundsätzlich denen der Berufsrichter. Nominierungen erfolgen Großteils von den Sozialpartnern.