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Die Verurteilung zu einer Geldstrafe gem § 228 Abs 1 StGB wegen einer Tat, die im Zuge des Staatsbürgerschaftsverleihungsverfahrens gesetzt wurde, führt zu einem Verleihungshindernis iSd § 10 Abs 1 Z 6 StbG

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2018/92ZVG 2018, 415 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 10 Abs 1 Z 2 StbG, § 10 Abs 1 Z 6 StbG, § 228 Abs 1 StGB, Art 8 Abs 2 EMRK

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