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Zurückweisung bei fehlenden Nachweisen gem § 51 Abs 1 Fernmeldegebührenordnung wegen Unvollständigkeit des Antrags

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenVera PaulhartZVG-Slg 2018/83ZVG 2018, 384 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 50 Fernmeldegebührenordnung, § 51 Abs 1 Fernmeldegebührenordnung, § 13 Abs 3 AVG

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