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Unzulässigkeit einer wiederholten Jugendanwartschaft bei neuerlicher Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld

Judikatur - MaterienrechtArbeits-, Dienst- und SozialversicherungsrechtNicole LeibetsederZVG-Slg 2018/38ZVG 2018, 162 Heft 2 v. 1.4.2018

§ 14 AlVG

Aus dem Zweck und dem klaren Wortlaut des § 14 Abs 2 AlVG erschließt sich, dass bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes – unabhängig vom Alter der arbeitslosen Person – insgesamt eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland von 28 Wochen erforderlich ist.

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